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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden kann, bieten sie den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. (Sie
erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.) Die Anmeldung
wird für uns verbindlich, wenn wir ihnen die Buchung und den Reisepreis schriftlich
bestätigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
innerhalb dieser Frist unser Angebot annehmen.
2. Bezahlung
Nach Rechnungsstellung ist eine Anzahlung von 30 % fällig, Reszahlung 4 Wochen vor
Reisebeginn.
Frühbucherrabatte haben Gültigkeit, wenn der vollständige Reisepreis bis zum
Frühbucherstichtag vollständig bezahlt ist.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen auf der Homepage und aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind
für den Veranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor
Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen, über die sie vor Buchung
selbstverständlich informiert werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
Der Veranstalter wird sie über Leistungsänderungen- oder Abweichungen
unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter ihnen eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind sie
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für sie aus seinem Angebot anzubieten.
Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von dem Veranstalter über
die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung, dem Veranstalter gegenüber
geltend zu machen.
4. 1. Sollte der Teilnehmer ein Doppelzimmer wünschen, jedoch sich kein Zimmerpartner finden
lassen, behalten wir uns vor ein Einzelzimmer zu buchen und den vollen Einzelzimmerzuschlag zu berechnen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Wir empfehlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten die
Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung
des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Unser pauschaler Anspruch auf Rücktrittgebühren beträgt in der Regel (der
Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt Ihnen
unbenommen):
Bis 80 Tage vor Reisebeginn 50%, bis 60 Tage vor Reisebeginn 75%, ab dem 30. Tag vor Reiseantritt
oder bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.
Das gesetzliche Recht des Kunden einen Ersatzteilnehmer zu
stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist: Wenn
der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des
Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt der Veranstalter, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; Der
Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen einschließlich
evtl. Erstattungen durch Leistungsträger anrechnen lassen.
Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten: Bei
Nichterreichen einer in der Beschreibung ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl.
Im Falle einer Absage ist dieser bestrebt, Ihnen ein Alternativangebot zu unterbreiten.
Wir informieren Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung (auch früher) der Reise und Sie erhalten den eingezahlten
Reisepreis umgehend zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich
sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen
erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist CoolTourCycling berechtigt,
den Kunden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen. Bei
Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den
Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den
Leistungsträgern gut gebrachten Erträge.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden
zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien
je zur Hälfte zu tragen. Sonstige Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen.
8. Haftung des Reiseveranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
die gewissenhafte Reisevorbereitung
die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor
Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibung erklärt hat;
die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9. Gewährleistung / Abhilfe
Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Minderung des Reisepreises
Für nicht vertragsgemäße Erbringung der Reise können Sie nach Rückkehr eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), es sei denn
Sie unterlassen es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages
Leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, oder wird
erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist, so kann der Reisende kündigen. Die
Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Das Recht des Reisenden
auf Schadensersatz bleibt unberührt.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf das einfache des Reisepreises beschränkt, soweit ein
Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
10.2 Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ist insoweit
beschränkt, wie aufgrund internationaler Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Mitwirkungspflicht: Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist
insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung (Tourguide oder Hotelrezeption, Hinweis zur Reiseleitung ist in den
Reiseunterlagen enthalten) mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Gefahren: Auf Rennrad Touren und anderen sportlichen Betätigungen aller Art,
beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir
nur, wenn uns ein Verschulden hieran trifft, nicht wenn Sie von anderen Teilnehmern
verursacht wurden. Um an den Rennrad Touren teilnehmen zu können sollten Sie bei
bester Gesundheit sein. Bitte konsultieren Sie Ihren Arzt vor der Tour.
Es besteht bei allen Touren Helmpflicht.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der
Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche der Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der
Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag
gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
12. Nicht in Anspruch genommen Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. CoolTourCycling wird sich um Erstattung
der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von
dem Veranstalter bedingt sind.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung
dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu
seinen Lasten.
CoolTourCycling haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
13.1. Der Kunde verpflichtet sich, die im Reiseland gültigen Corona Vorschriften einzuhalten und
im Falle von Auftreten einer Corona Infektion die Kosten insbesondere für Isolation und Rückreise selbst zu tragen.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die vorstehenden
Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft
tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
15. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von
dem Veranstalter gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von dem
Veranstalter maßgebend.
16. Veranstalter ist CoolTourCycling, Vorderthal.